AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27.03.2024

1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der TOP MUSIC UG (haftungsbeschränkt) [TOP MUSIC] und ihren Vertragspartnern [Auftraggebern].

Es gelten ausschließlich die von uns verwendeten AGB und die jeweils getroffenen Individualvereinbarungen. Abweichende Formularklauseln des Auftraggebers gelten als nicht vereinbart und werden nicht Vertragsinhalt, ohne dass es eines nochmaligen Hinweises unsererseits bedarf. Spätestens durch die Annahme der gelieferten Ware, bei Mietverträgen mit der Abrufung der vermieteten Geräte, bei Werkverträgen mit Beginn der Ausführung des Werks, erklärt sich der Auftraggeber hiermit einverstanden. In keinem Fall gilt unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Formularklauseln als Zustimmung oder Anerkennung.

2. Vertrag
Verträge zwischen TOP MUSIC und ihren Auftraggebern entstehen durch
– Annahme eines schriftlichen Angebotes
– schriftlicher Vertrag
– das gesprochene Wort

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des Auftragswertes
bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Auftragswertes
bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes

Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens TOP MUSIC ist möglich durch:
– technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

4. Preise
Preise von TOP MUSIC verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Lieferung/Leistung gültige Preise zur Anrechnung.

5. Eigentumsvorbehalt
TOP MUSIC behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. TOP MUSIC ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

6. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch TOP MUSIC verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment von TOP MUSIC, die während der einer Veranstaltung durch Gäste oder auch fremde Personen verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

Sofern TOP MUSIC durch nicht selbst zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

7. Vermietung von Veranstaltungstechnik
a) Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch TOP MUSIC. TOP MUSIC kann den Mietvertrag vorzeitig fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit
und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche seitens TOP MUSIC unberührt.

b) Überschreitung der Mietdauer
Bei verspäteter Rückgabe des entliehenen Materials ist TOP MUSIC berechtigt, je angefangene 24h einen weiteren Tagessatz zu berechnen. Für Schäden, die TOP MUSIC aus einer verspäteten Rückgabe des entliehenen Materials entstehen, haftet der Auftraggeber.

c) Besondere Obliegenheiten des Mieters

(i) Sturm/Wind
Der Auftraggeber sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache.

(ii) Behörden
Der Auftraggeber sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.

(iii) Strom
Der Auftraggeber sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.

(iv) Technik
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das entliehene Material schonend und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln. Insbesondere ist
(iv-a) bei Verstärkern, Dimmern die Frischluftzufuhr sicherzustellen
(iv-b) bei Scheinwerfern und pyrotechnischen Gegenständen die nötigen Sicherheitsabstände zu brennbarem Material einzuhalten (iv-c) das Eindringen von Flüssigkeit in das entliehene Material zu verhindern.

d) Haftung
Ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme, haftet der Auftraggeber im vollen Umfang. Ist Auf- und Abbau und Transport Bestandteil des Vertrages, haftet der Auftraggeber von Beendigung des Aufbaus bis Beginn des Abbaus durch TOP MUSIC. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe der tatsächlich entstehenden Wiederbeschaffungskosten; bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.

e) Weitervermietung
Eine Weitergabe des entliehenen Materials ist nur mit Zustimmung seitens TOP MUSIC zulässig. Der Auftraggeber bleibt unabhängig von einer evtl. Weitergabe alleinverantwortlich für das entliehene Material. Der Auftraggeber ist verpflichtet TOP MUSIC jeden Standort und Änderung des Standortes unbedingt anzuzeigen.

f) Zugang zum Veranstaltungsort
Mitarbeitern von TOP MUSIC ist auf Verlangen der Zugang (auch außerhalb der Öffnungszeiten des Veranstaltungsortes) zum entliehenen Material kostenlos zu gewähren. Eventuell entstandene Kosten für den Zugang werden gegen Beleg vom Auftraggeber übernommen.

8. Rückgabe der Mietgegenstände
a) Die Rückgabe findet im Lager von TOP MUSIC in Ensdorf statt und kann nur während der regulären Geschäftszeiten oder aber zu zuvor individuell vereinbarten Terminen erfolgen.

b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte in einwandfreiem Zustand, vollständig, sauber, geordnet zurückzugeben. TOP MUSIC behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Geräte nach der Entgegennahme vor. Auch wenn bei der Rückgabe keine Mängel oder Fehlbestände festgestellt werden, ist dies keine Bestätigung des einwandfreien Zustandes oder der Vollständigkeit. TOP MUSIC ist jedoch spätestens innerhalb einer Woche zur Benachrichtigung des Auftraggebers im Falle eines Schadens, bzw. Mangels verpflichtet.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.

10. Gerichtstand
Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarlouis im Saarland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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